Seit dem 22.02.2022 können bei der KfW wieder Förderanträge gestellt werden, jedoch nur für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie die Sanierung mit Einzelmaßnahmen. Hierfür wurden weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Diese sind aber begrenzt und Zusagen erfolgen nur so lange, bis diese zusätzlich bewilligten Mittel erschöpft sind.
Erfreulich ist, dass die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben unverändert bleiben. Allerdings wurden die Konditionen für die Kreditprogramme aufgrund des gestiegenen Zinsmarktes erheblich erhöht und liegen für 10 Jahre Zinsfestschreibung nun deutlich über 1 % p.a.
Hier finden Sie die Details zu den Programmen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-(S3).html
Die Programmbestimmungen für die Förderung von energieeffizienten Neubauten werden derzeit überarbeitet. Sobald wir hierzu weitere Details erhalten, werden wir Sie umgehend informieren.
Was passiert mit den vom Förderstopp betroffenen Anträgen bei der KfW?
Alle Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 bei der KfW eingegangen sind, werden abschließend geprüft und bei Förderfähigkeit zugesagt. Leider ist auch auf Rückfrage bei der KfW nicht in Erfahrung zu bringen, wie lange das dauern wird und in welcher Reihenfolge die Anträge abgearbeitet werden.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann kommen Sie gern auf uns zu.